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O’zapft is bei OPEL

Montag, 29. September 2014, 14:11 Uhr
Automobile Peter GmbH lud am 27. September zum Oktoberfest für Umparker

IST OPEL NOCH SO, WIE SIE DENKEN? SCHAUEN SIE DOCH MAL NACH! – Mit dieser Aufforderung des Rüsselsheimer Herstellers verbanden die Opel-Händler am vergangenen Samstag deutschlandweit die Einladung zum Oktoberfest für Umparker.

O‘zapft war symbolisch auch in den Filialen der Automobile Peter GmbH in Erfurt, Göttingen, Sondershausen, Osterode, Sömmerda und Nordhausen. Service-Mitarbeiterinnen begrüßten die Festgäste in reizenden Dirndln und machten auch sonst eine gute Figur. Zünftig in den bayerischen Nationalfarben geschmückt, luden Oktoberfesttafeln zum Gaumenschmaus ein. Weißwurscht, Brezn, Weißkraut und süßer Senf brachten die Feststimmung von der Münchner Wies‘n nach Thüringen und Niedersachsen. Dazu gab’s zwar kein Fass aus dem Hofbräuhaus, dafür aber lecker‘ Kost für die Augen.

Zum Umparken waren angetreten: der ADAM ROCKS, Vivaro und die STYLE-Sondermodelle Astra, Meriva und Zafira-Tourer. Sie erfreuten die Männerherzen ebenso wie das übliche kühle Blonde. Dessen bedurfte es am Samstag ausnahmsweise nicht. Dafür gab es informative Gespräche zu den Fahrzeugen, auf Wunsch auch ein Probesitzen und die Einladung zu den Tauschtagen, die seit Samstag in allen Opel-Autohäusern laufen.

Kraftstoffverbrauch für ADAM ROCKS, VIVARO und STYLE Sondermodelle
in l/100 km kombiniert 8,6 – 3,7; CO2-Emissionen in g/km 174 - 97 (gemäß VO(EG) Nr. 175/2007); Energieeffizienzklasse E – A+;


"Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist."

Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.